Überspringen zu Hauptinhalt

Sie haben eine Abmahnung im Markenrecht, Wettbewerbsrecht, Urheberrecht oder Designrecht erhalten? Wir bieten Ihnen eine Gratis-Ersteinschätzung zum weiteren Vorgehen vom Fachanwalt!

Sie haben die Möglichkeit, uns unverbindlich zu kontaktieren. Wir bieten eine kostenfreie Ersteinschätzung und schauen zuerst, ob und was wir für Sie tun können – unabhängig davon, ob Sie uns anrufen oder uns über das Kontaktformular schreiben. Ein kostenpflichtiges Mandat kommt dadurch nicht zustande. Kontaktieren Sie uns einfach!


    Haben Sie Unterlagen - wie z. B. eine Abmahnung usw., die Sie uns zur Information bereits mitschicken möchten?








    RESMEDIA Berlin +49 30 285 058 56

    *Pflichtfelder

    Wir nutzen Ihre Daten ausschließlich zur Beantwortung Ihrer Anfrage. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung unter https://res-media.net/datenschutz/

    Inhalt und Aufbau einer Markenabmahnung

    • Expertentipp: Unsere langjährige Beratungspraxis hat gezeigt, dass nicht jede markenrechtliche Abmahnung berechtigt ist. Als Fachanwälte kennen wir häufig die Gegner bereits und können die Berechtigung hierdurch schneller einschätzen. Betroffene sollten daher unbedingt Rechtsrat einholen, oft sind die Kosten der Abmahnung oder des möglichen Schadenersatzes zu hoch angesetzt und können – auch bei berechtigten markenrechtlichen Abmahnungen – durch unsere erfahrene Taktik reduziert werden.

    Haben Sie auch eine Abmahnung wegen einer Markenverletzung erhalten?

    Als spezialisierte Fachanwälte verfügen wir über jahrelange Erfahrung im Umgang mit markenrechtlichen Abmahnungen. Wir überprüfen Ihre Abmahnung sorgfältig und erörtern im Anschluss mit Ihnen die verschiedenen Handlungsalternativen, hierfür erstellen wir konkrete Kostenvoranschläge, damit Sie vorab über alle Kosten genau informiert sind. Teilweise ist es z. B. sinnvoll, selbst bei Vorliegen der gerügten Verstöße keine Unterlassungserklärung abzugeben, sondern eine einstweilige Verfügung zu erhalten. Damit geht man der Gefahr einer hohen verwirkten Vertragsstrafe aus dem Weg. Dies ist vor allem dann von großer Bedeutung, wenn man nicht hundertprozentig sicherstellen kann, dass alle Mitarbeiter die Unterlassungserklärung einhalten können. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Beseitigung etwaiger Markenverstöße und überprüfen Ihre Werbemaßnahmen online sowie offline, um zukünftige Abmahnungen im Markenrecht zu vermeiden.

    Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz 

    Als Fachanwälte für gewerblichen Rechtsschutz sind wir unter anderem auf das Markenrecht spezialisiert. Zu unseren Mandanten gehören vor allem Selbständige, mittelständische, aber auch große Unternehmen aus den unterschiedlichsten Wirtschaftszweigen, oft ist eine enge Zusammenarbeit mit der Marketingabteilung notwendig, um Fehler im Vorhinein zu vermeiden. Hier beraten wir bei allen Fragen zur unzulässigen Markennutzung und bei der Erarbeitung markenrechtskonformer Werbestrategien sowie der Gestaltung des Online-Auftritts. Wir setzen Ihre Interessen außergerichtlich durch Abmahnungen und gerichtlich bundesweit für Sie durch und verfügen über einschlägige Erfahrungen bei den entsprechenden Handelskammern der Gerichte. Kontaktieren Sie uns jederzeit gern.

    Bildnachweis Header: © Rawf8 – stock. adobe. com

    An den Anfang scrollen