E-Mail-Marketing Recht
Warum erfordert die Versendung von Werbe-E-Mails das vorherige Einverständnis?
Es ist gesetzlich geregelt, dass man niemandem eine Werbe-E-Mail schicken darf, ohne dass der Empfänger vorher sein Einverständnis dazu erteilt hat. Zu den gesetzlichen Grundlagen muss man sich im wesentlichen zunächst nur zwei Paragrafen merken:
§ 823 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB):
Durch den Empfang von ungewollten Werbemails ist das “sonstige Recht” des Empfängers verletzt. Er kann Sie direkt auf Unterlassung und Schadensersatz in Anspruch nehmen:
§ 823 BGB - Schadensersatzpflicht
Wer vorsätzlich oder fahrlässig […] ein sonstiges Recht eines
anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz
des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
§ 7 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG):
Das Versenden von E-Mails fällt außerdem unter die “unzumutbaren Belästigungen” und ist damit wettbewerbswidrig:
§ 7 UWG - Unzumutbare Belästigungen
(2) Eine unzumutbare Belästigung ist stets anzunehmen […]
Nr. 3 bei Werbung unter Verwendung einer automatischen Anrufmaschine, eines Faxgerätes oder elektronischer Post, ohne dass eine vorherige ausdrückliche Einwilligung des Adressaten vorliegt.

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Die wichtigsten Fragen und Antworten zum Versenden von E-Mails und Newsletter
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